Elterngespräche bei Trennung und Scheidung: Rechtssicher und kindgerecht

Frau mit roten Haaren hält ein Kind in einem Park, beide schauen auf einen Spielzeug-Lkw.
Autorin: Natascha Faulhaber
Artikel veröffentlicht am: 29.12.2025
Wenn sich Eltern trennen, stehen Erzieher oft zwischen den Fronten: Sie müssen das Kindeswohl schützen, Neutralität wahren und gleichzeitig rechtliche Vorgaben einhalten. Wichtig ist, genau zu wissen, wer sorgeberechtigt ist, wer das Kind abholen darf und welche Informationen weitergegeben werden dürfen. Eine enge Dokumentation und offene Kommunikation mit beiden Elternteilen helfen, Konflikte zu vermeiden und Sicherheit für das Kind zu schaffen. Die gute Nachricht: Es gibt klare Leitlinien, an denen Du Dich orientieren kannst.
Elterngespräch in der Kita mit Mutter, Vater und zwei Töchtern auf dem Sofa.
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Welche rechtlichen Grundlagen gelten in der Kita bei Trennung und Scheidung der Eltern?

 Wenn sich die Eltern Deines Kita-Schützlings trennen bzw. scheiden lassen, dann solltest Du als Erzieher vor allem diese Dinge im Blick haben:  
  • Wer das Sorgerecht innehat
  • Wie das Umgangsrecht in der Kita geregelt ist
  • Was Deine Schweigepflicht in der Kita erlaubt oder verbietet 
  • Welche Dokumentationspflicht in der Kita gilt
 Ergänzend ist wichtig, dass Du im Zweifel die Kooperation mit dem Jugendamt und Beratungsstellen suchst.     

Das Sorgerecht in der Kita

In Deutschland bleibt nach einer Scheidung grundsätzlich das gemeinsame Sorgerecht bestehen. Nur, wenn ein Gericht etwas anderes entscheidet, kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht bekommen. Bei nicht verheirateten Eltern hat die Mutter Alleinsorge, bis eine gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben oder das Sorgerecht gerichtlich übertragen wird. Für Dich als Erzieher bedeutet das: Grundsätzlich haben beide Eltern die gleichen Rechte, ganz gleich, ob verheiratet oder geschieden. Das gilt auch, wenn das Kind überwiegend bei einem von beiden lebt. Im Alltag darf der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, die sogenannten „Alltagssorge“-Entscheidungen treffen – also z. B., ob das Kind eine Jacke mitnimmt oder wer es nachmittags abholt. Sobald es aber um wichtige Dinge wie medizinische Fragen oder Kita-Gruppenwechsel geht, sind beide Eltern gefragt. Achte darauf, beide Eltern über wichtige Dinge rund um ihr Kind auf dem Laufenden zu halten. Bitte sie um klare und nachvollziehbare Absprachen, damit Du Dich im Alltag sicher orientieren kannst. Und wenn Du unsicher bist, scheue Dich nicht, Dir Unterstützung bei einem Familienberatungszentrum zu holen.    

Das Umgangsrecht in der Kita

Das Umgangsrecht regelt, ob auch der nicht betreuende Elternteil regelmäßig Kontakt zum Kind haben darf.  Für Dich als Erzieher bedeutet das: Der umgangsberechtigte Elternteil darf das Kind abholen, wenn er in diesem Zeitraum laut Absprache oder gerichtlicher Regelung zuständig ist. Ohne klare Regelung solltest Du Dir unbedingt einen schriftlichen Nachweis vorlegen lassen, etwa eine gerichtliche Entscheidung oder eine schriftliche Absprache zwischen den Eltern. So schützt Du Dich selbst und stellst sicher, dass Du keine Partei ergreifst.   

Schweigepflicht in der Kita

Du darfst als Erzieher Informationen über das Kind nur an die Sorgeberechtigten weitergeben. Falls beide Eltern sorgeberechtigt sind, gilt das auch für beide, selbst wenn sie zerstritten sind.  Vorsicht: Der neue Partner oder die neue Partnerin eines Elternteils hat kein Recht auf Informationen, es sei denn, der sorgeberechtigte Elternteil bevollmächtigt das ausdrücklich. Eine Ausnahme gilt, sofern eine Kindeswohlgefährdung vorliegt. Dann darfst und musst Du Informationen an das Jugendamt weitergeben, damit das Kindeswohl geschützt ist.   

Dokumentationspflicht in der Kita

Du brauchst natürlich nicht jedes Elterngespräch bis ins Detail verschriftlichen. Verbindlich ist eine Dokumentation aber dann, wenn es Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung gibt. In diesem Fall schreibt der Gesetzgeber vor, dass Du eine sogenannte Gefährdungseinschätzung erstellst und die Schritte dokumentierst, die Du als Erzieher unternimmst.  Darüber hinaus verlangen viele Träger oder Bundesländer, dass auch Absprachen mit Eltern, die sich trennen, kurz festgehalten werden. Wichtig ist: Schreibe sachlich, halte Dich an Fakten, vermeide Wertungen und sichere die Unterlagen so, dass sie vertraulich bleiben.   

Kooperation mit Jugendamt und Beratungsstellen

Wenn die Konflikte der Eltern so stark sind, dass das Kind nachhaltig darunter leidet, solltest Du den nächsten Schritt gehen: die Kooperation mit Jugendamt und Beratungsstellen.  Das Jugendamt hat den gesetzlichen Auftrag, das Wohl des Kindes zu sichern. Du darfst Dich dort auch anonym beraten lassen, ohne gleich eine Meldung machen zu müssen. Handelt es sich aber um eine akute Gefährdung des Kindes, dann gilt es, sofort zu handeln und das Jugendamt auch ohne vorherige Absprache mit den Eltern einzuschalten.
Eine dreiköpfige Familie sitzt zusammen in einem Raum, lächelt und beschäftigt sich mit ihrem Baby. Im Hintergrund ist ein Fenster zu sehen.

Wie gelingt eine optimale Gesprächsführung in konfliktgeladenen Elterngesprächen?

Schwierige Elterngespräche gelingen am besten, wenn Du strukturiert vorgehst, neutral bleibst und immer das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt stellst. Klare Regeln, eine wertschätzende Gesprächsführung und eine konsequent professionelle Elternarbeit geben Dir dabei Sicherheit und helfen, auch für Scheidungskinder in der Kita einen stabilen Rahmen zu schaffen.  
Bereite das Gespräch in der Kita gut vor
Eine gute Gesprächsführung in der Kita beginnt schon bei der Vorbereitung: Lege fest, wer am Gespräch teilnimmt, wie viel Zeit Du einplanst und welche Themen auf der Agenda stehen.  Während des Gesprächs helfen Dir Methoden wie aktives Zuhören (also die Inhalte der Eltern in Deinen eigenen Worten zu spiegeln) und Ich-Botschaften, um Missverständnisse zu verhindern. Halte Dich so gut es geht an die vorab vereinbarten Themen. So vermeidest Du, dass der Faden verloren geht oder am Ende keine wirklichen Lösungen entstehen.   
Bleibe so weit es geht neutral
Konflikte lassen sich nicht immer ganz auflösen, aber durch eine konsequent neutrale Haltung gelingt Dir eine professionelle Elternarbeit, die für mehr Klarheit sorgen und entlasten kann. Auch wenn es schwerfällt: Versuche, Verständnis für beide Seiten zu zeigen. Dein roter Faden ist immer das Wohl des Kindes. Falls Du merkst, dass die Eltern versuchen, Dich in ihre Konflikte hineinzuziehen, erinnere sie freundlich daran, dass Du nicht Richter bist, sondern für die Entwicklung und Sicherheit des Kindes zuständig. So bleibst Du vertrauenswürdig und beide Eltern fühlen sich trotz ihrer Spannungen ernst genommen.  
Nutze klare Formulierungshilfen in heiklen Situationen
Es gibt Sätze, die Dir helfen, angespannten Situationen die Schärfe zu nehmen. Zum Beispiel:  
  • „Ich verstehe, dass das für Sie belastend ist.“
  • „Lassen Sie uns darauf schauen, was Ihrem Kind jetzt guttut.“
  • „Das ist eine wichtige Frage, dafür brauchen wir eine gemeinsame Entscheidung beider Eltern.“ 
 Solche Formulierungen verschieben den Fokus von der Auseinandersetzung zwischen den Eltern zurück auf das Kind.  
Arbeite mit Checklisten für Elterngespräche
Eine Checkliste gibt Dir Sicherheit: Wer nimmt teil? Welche Unterlagen brauchst Du? Welche Themen sollen geklärt werden? Und, falls möglich, was ist das klare Ziel des Gesprächs?  Nach dem Gespräch kannst Du die wichtigsten Ergebnisse stichpunktartig festhalten. So stellst Du sicher, dass Vereinbarungen nicht verloren gehen und im Zweifel nachvollziehbar bleiben. Gerade in konfliktgeladenen Situationen schützt das vor Missverständnissen.  
Schütze Dich selbst und setze klare Grenzen
Bei allem Einsatz: Denke auch an Dein Wohlergehen. Falls ein Gespräch zu eskalieren droht, hast Du das Recht, es abzubrechen und auf einen neuen Termin unter klaren Bedingungen zu verweisen.Setze Grenzen, wenn Eltern Dich persönlich angreifen oder versuchen, Dich für ihre Position zu vereinnahmen. Dein professionelles Auftreten schützt nicht nur Dich, sondern auch das Kind. Es spürt, dass in der Kita ein sicherer Rahmen herrscht.
Ein Kind reibt sich die Augen, während es mit einem Mann und einer Frau zusammensitzt, die lächeln und mit dem Kind in einem gemütlichen Wohnzimmer interagieren.

Das Kindeswohl im Mittelpunkt

Du stellst das Kindeswohl auch in Trennungskonflikten sicher, indem Du achtsam hinsiehst, Kindern spürbare Stabilität gibst, verlässlich mit Fachstellen zusammenarbeitest und gezielt Scheidungskinder in der Kita stärkst:  
Der Kinderschutz bleibt immer Dein Kompass
 Der Kinderschutz in der Kita bedeutet für Dich, sensibel wahrzunehmen, wie es dem Kind wirklich geht. Vielleicht zieht es sich plötzlich zurück, bricht häufiger in Tränen aus oder reagiert ungewöhnlich aggressiv. Solche Signale sind wertvoll und fordern Dich auf, genauer hinzusehen.  Deine Aufgabe ist es nicht, Diagnosen zu stellen, sondern diese Beobachtungen ernst zu nehmen. Das deutsche Recht (§ 8a SGB VIII) verpflichtet Dich, bei gewichtigen Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung eine Einschätzung vorzunehmen. Und das nicht allein, sondern mit Unterstützung einer insoweit erfahrenen Fachkraft. So bekommst Du Sicherheit, bevor Du entscheidest, ob das Jugendamt einbezogen werden muss.   
Gerade in Trennungszeiten brauchen Kinder einen festen Halt
 Sicherheit entsteht für Kinder, wenn Du ihnen verlässliche Strukturen bietest: feste Rituale, vertraute Bezugspersonen, kleine Momente der Nähe, wie eine kurze Rückfrage, ob alles in Ordnung ist. Für Scheidungskinder in der Kita sind solche Alltagsanker enorm wichtig. Schon ein wiederkehrendes Lied, ein vertrauter Platz beim Morgenkreis oder ein festes Einschlafritual im Mittagsschlafbereich kann zeigen: Hier ist mein sicherer Ort, unabhängig davon, was zu Hause passiert.   
Arbeite im Netzwerk mit Fachstellen zusammen
 
Du musst nicht alles allein tragen. Die Kooperation mit Jugendamt und Beratungsstellen gibt Dir Rückhalt, wenn Elternkonflikte das Kindeswohl gefährden könnten. Das Jugendamt hat den gesetzlichen Auftrag, Familien zu unterstützen und Kinder zu schützen. Beratungsstellen oder Schulpsychologen können Eltern entlasten und Dir fachliche Klarheit verschaffen.    
Gezielte Angebote für Scheidungskinder in der Kita
 Scheidungskinder in der Kita profitieren besonders von Angeboten, die sie emotional stärken. Das können kleine Gesprächsrunden sein, in denen Kinder über ihre Gefühle sprechen, oder kreative Ausdrucksformen wie Malen oder Rollenspiele.  Wichtig ist, dass Du dem Kind Raum gibst, ohne Druck, dass es über seine Familie sprechen muss. Manchmal reicht es schon, einem Kind eine zusätzliche Aufgabe zu geben – zum Beispiel, beim Decken des Tisches zu helfen – damit es Selbstwirksamkeit erlebt. So vermittelst Du: „Du bist wertvoll, Du kannst etwas beitragen.“ 

Fazit: Sicherheit für Dich und Halt für das Kind

 Trennung und Scheidung bringen Unsicherheit, doch mit klaren Kenntnissen zu Sorgerecht, Umgangsrecht, Schweigepflicht und Dokumentation handelst Du souverän und schützt Dich vor Konflikten. Neutralität und klare Absprachen geben Dir Ruhe im Alltag, die Zusammenarbeit mit Fachstellen stärkt Dein Handeln. Weiterbildungen zu Kinderschutz und Gesprächsführung sind dabei ein echter Gewinn: Sie geben Dir mehr Sicherheit, erleichtern schwierige Gespräche und helfen Dir, Kindern gerade in belastenden Zeiten Stabilität und Geborgenheit zu schenken.
Erzieherin führt ein schwieriges Elterngespräch mit zwei Elternteilen in einem Besprechungsraum.
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FAQ: Trennung und Scheidung im Kita-Alltag

 Wer hat nach einer Scheidung das Sorgerecht?In der Regel behalten beide Eltern das gemeinsame Sorgerecht. Nur durch eine gerichtliche Entscheidung kann ein Elternteil das alleinige Sorgerecht erhalten. Wer darf das Kind in der Kita abholen?Der betreuende Elternteil entscheidet im Rahmen der Alltagssorge. Ist der andere Elternteil umgangsberechtigt, darf er das Kind entsprechend der Vereinbarung oder eines Gerichtsbeschlusses abholen, am besten immer mit Nachweis. Müssen Erzieher beide Eltern über alles informieren?Ja, wenn beide sorgeberechtigt sind. Informationen dürfen nicht nur an einen Elternteil gehen, auch wenn die Eltern zerstritten sind. Darf ein Erzieher Informationen an neue Partner weitergeben?Nein. Neue Partner haben ohne ausdrückliche Vollmacht kein Recht auf Informationen über das Kind. Wann sind Erzieher verpflichtet, etwas zu dokumentieren?Eine Dokumentation ist verbindlich, wenn es Anzeichen für eine Kindeswohlgefährdung gibt. Viele Träger verlangen außerdem, dass wichtige Absprachen mit Eltern kurz festgehalten werden. Was mache ich bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung?Sprich als Erzieher Deine Beobachtungen mit einer erfahrenen Fachkraft ab (§ 8a SGB VIII). Informiere bei akuter Gefahr sofort das Jugendamt. Darf ich mich beim Jugendamt anonym beraten lassen?Ja. Nach § 8b SGB VIII kannst Du Dich anonym beraten lassen, ohne sofort eine Meldung machen zu müssen. 

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