Recht & Kinderschutz
Seminar

Kinderschutz – Fachbereich Umsetzung des Schutzauftrages nach §8a

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ab410,55 €

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Mit Einführung der §§ 8a Abs. 4 und 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) im Oktober 2005 hat der Gesetzgeber den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung neu geregelt und mit Inkrafttreten des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) im Januar 2012 modifiziert. Gesetzliche Grundlage für Gefährdungen aus dem Umfeld des Kindes ist hier insbesondere der § 8a SGB VIII. Demnach ist festgelegt, dass die Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen. Doch wie ist diese vorzunehmen und was könnten gewichtige Anhaltspunkte sein? Die Reflexion des eigenen beruflichen Kontextes im Hinblick auf Gefährdungen im häuslichen Umfeld ist Bestandteil der Wahrnehmung des Schutzauftrages und des Seminars.  Für die Wahrnehmung dieses Auftrages werden in diesem Seminar die fachlichen und rechtlichen Grundlagen gelegt, Verfahrensabläufe und Handlungsoptionen erarbeitet und eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen. Fallbeispiele und kollegiale Beratung helfen bei der Einordnung.
Seminar
Kinderschutz – Fachbereich Umsetzung des Schutzauftrages nach §8a
Fachwissen gezielt erweitern
Berufsbegleitend
Entwicklung fördern
Zertifiziert abschließen
ab410,55 €
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