LIVE ONLINE SEMINAR Kinderschutz – Fachbereich Umsetzung des Schutzauftrages nach §8a
Mit Einführung der §§ 8a Abs. 4 und 72a SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) im Oktober 2005, hat der Gesetzgeber den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung neu geregelt und mit Inkrafttreten des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) im Januar 2012 modifiziert.
Gesetzliche Grundlage für Gefährdungen aus dem Umfeld des Kindes ist hier insbesondere der §8a SGB VIII. Demnach ist festgelegt, dass die Fachkräfte in der Kindertageseinrichtung bei Bekanntwerden gewichtiger Anhaltspunkte für die Gefährdung eines von ihnen betreuten Kindes oder Jugendlichen eine Gefährdungseinschätzung vornehmen.
Doch wie ist diese vorzunehmen und was könnten gewichtige Anhaltspunkte sein?
Reflexion des eigenen beruflichen Kontextes im Hinblick auf Gefährdungen im häuslichen Umfeld ist Bestandteil der Wahrnehmung des Schutzauftrages und des Seminars. Für die Wahrnehmung dieses Auftrages werden in diesem Seminar die fachlichen und rechtlichen Grundlagen gelegt, Verfahrensabläufe und Handlungsoptionen erarbeitet und eine gemeinsame Wissensbasis geschaffen. Fallbeispiele und kollegiale Beratung helfen bei der Einordnung.
Die wichtigsten Inhalte:
Rechtliche Verpflichtung von Kitas
- das Kinder- und Jugendhilfegesetzes (SGBVIII), speziell das Bundeskinderschutzgesetzes
- das Strafgesetz
- Menschenbild und Haltung
Formen der Gewalt und das Erkennen dieser
- Einordung von körperlicher, seelischer (verbale), sexueller Gewalt
- Wirkungen in unterschiedlichen Schweregraden von Gewalt: Grenzverletzungen, Übergriffe, strafrechtliche Formen von Gewalt
Verfahrensabläufe und Handlungsoptionen im Rahmen des §8a
Zusammenarbeit mit Familien im Kontext von Kindeswohlgefährdungen
Ihr Nutzen:
Diese Fortbildung gibt den Teilnehmer*innen einen umfassenden Einblick in die Thematik des Kinderschutzes innerhalb und außerhalb von Institutionen. In einer methodisch abwechslungsreich gestalteten Onlineumgebung, die auch den kollegialen Austausch in Arbeitsräumen und an Fallbeispielen beinhaltet, erweitert sich der Blick auf das komplexe Aufgaben Feld des Kinderschutzes. Das Seminar dient somit dem Neueinstieg ins Thema als auch einer Auffrischung um immer wieder neue Sensibilisierungen zu setzen und kein Kind im Alltag zu übersehen.
Dabei werden Sie am Ende des Seminares konkrete Inhalte für Ihre zu erarbeitenden Schutzkonzepte in den Einrichtungen haben und sich in den Verfahrensabläufen, auch mit den rechtlichen und gesetzlich geregelten Aufgaben, sicher durch Ihren pädagogischen Alltag bewegen.
Gemeinsam wollen wir ein schweres Thema leicht machen ohne es leicht zu nehmen. Kommen Sie mit!